Ich habe bereits eine Betriebskrankenkasse. Das ist doch nicht neu?
Eine Betriebskrankenkasse („BKK“) ist eine gesetzliche Krankenkasse. Sie wurde ursprünglich für die Arbeitnehmer bestimmter Unternehmen oder Branchen eingerichtet, steht heute aber in der Regel allen gesetzlich Versicherten offen, unabhängig von ihrem Arbeitgeber. Wie alle gesetzlichen Krankenkassen übernimmt die BKK die Kosten für viele medizinische Leistungen und Medikamente. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Einkommens des Arbeitnehmers berechnet.
Die betriebliche Krankenversicherung („bKV“) ist eine private Zusatzversicherung, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen wird. Sie bietet zusätzlichen Schutz über das hinaus, was die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt, z. B. für Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder alternative Therapien. Diese Versicherung ist oft flexibler in dem, was sie abdeckt. Hier zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Prämien.
Einfach gesagt, ist eine Betriebskrankenkasse eine Art der gesetzlichen Krankenversicherung, während eine betriebliche Krankenversicherung eine Form der privaten Krankenversicherung ist.
Welche Versicherungsgesellschaft steckt hinter diesem Angebot?
Als freier und unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an eine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern können Ihnen aus einer Auswahl von über 30 Marktteilnehmern den richtigen Partner finden. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den maßgeschneiderten Bedarf für Ihr Unternehmen und finden für Sie den richtigen Tarif bei der für Sie besten Versicherungsgesellschaft. Für unsere Beratung entstehen Ihnen keine Kosten. Durch uns profitieren Sie von einer Zeit- und Kostenersparnis, sowie einer kompetenten Beratung, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Durch uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der die Kommunikation mit Ihrem Versicherer übernimmt.
Kann ich meinen Mitarbeitern auch eine Mischfinanzierung anbieten?
In den meisten Fällen wird die bKV durch den Arbeitgeber finanziert.
Die Mischfinanzierung der betrieblichen Krankenversicherung ist aber möglich: Der Arbeitgeber bezahlt einen Teil der monatlichen Versicherungsprämie, der Mitarbeiter den Rest. Die genaue Aufteilung der Beiträge kann dabei individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer eine zusätzliche Krankenversicherung zu einem günstigeren Preis erhält, als wenn er diese selbst vollständig bezahlen müsste.
So können beide Parteien von der betrieblichen Krankenversicherung profitieren und die Kosten dafür teilen.
Ich biete bereits Mitarbeiterbenefits (z.B. Tankgutscheine, JobRad, etc.) an. Welchen steuerlichen Einfluss hat das auf die bKV?
Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer bezahlt, gelten diese als Sachbezüge und sind somit steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Der Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist allerdings, dass weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, solange die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat je Mitarbeiter nicht überschritten wird. Somit hängt es davon ab, inwiefern die 50 Euro Sachbezugsfreigrenze durch bereits vorhandene Benefits ausgereizt wurde. Wird die 50 Euro Grenze überschritten, ist besonders auf die individuellen steuerlichen Vorschriften zu achten. Daher ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren, um den genauen steuerlichen Effekt zu berechnen.
Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine betriebliche Krankenversicherung möglich?
Die betriebliche Krankenversicherung ist grundsätzlich unabhängig von der Größe des Unternehmens möglich. Es gibt Versicherer, die eine betriebliche Krankenversicherung bereits ab einem einzelnen versicherbaren Mitarbeiter anbieten. Andere Versicherer setzen hingegen eine Mindestanzahl voraus. Gerne Informieren wir Sie über die jeweiligen Voraussetzungen bei den unterschiedlichen Gesellschaften, um Ihnen die für Sie beste Lösung zu präsentieren.
Oft ist es wirtschaftlicher, eine Gruppenversicherung für eine größere Anzahl von Mitarbeitern abzuschließen, da die Versicherungsprämien in der Regel günstiger werden, je mehr Personen versichert sind.
Darüber hinaus bieten einige Versicherer so genannte „Pooling“-Modelle an. Damit können kleine und mittlere Unternehmen ihre Belegschaften zusammenlegen und so eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen, auch wenn sie alleine die Mindestanzahl an Mitarbeitern nicht erreichen würden.
Muss ich die betriebliche Krankenversicherung für alle Mitarbeiter anbieten?
Grundsätzlich ja. Allerdings können Sie, solange Sie die Mindestgrenze von fünf Mitarbeitern im Vertrag haben, Ihre eigenen internen Regeln aufstellen. Zum Beispiel können Sie die Versicherung nach Abteilung, Betriebszugehörigkeit, Altersgruppen oder Standort anbieten. Besonders für größere Firmen haben Sie hier eine bessere Kostenkontrolle.
Einzelne Mitarbeiter ohne Grund von der Versicherung auszuschließen, ist allerdings nicht möglich.
Was passiert mit der bKV, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Einige bKV-Verträge bieten eine Mitnahmeoption, bei der Mitarbeiter die Versicherung privat weiterführen können. Dies kann ein attraktiver Zusatznutzen sein.