Mindestgröße des Anbieters
Nicht jeder Versicherer nimmt Gruppen unter zehn Personen. Wer bei den falschen Anbietern anfragt, bekommt Absagen und hält das Produkt für unmöglich. Es gibt genügend Anbieter, die ab drei Personen zeichnen.
Kurz gesagt: Die meisten Versicherer nehmen bKV-Gruppenverträge ab drei bis fünf Mitarbeitern an, einzelne erst ab zehn. Für einen Fünf-Personen-Betrieb liegt der Beitrag bei einem üblichen Budgettarif bei rund 100 Euro im Monat. Der laufende Aufwand beschränkt sich nach der Einrichtung auf die Meldung von Ein- und Austritten.
In einem Konzern ist eine Zusatzversicherung eine Zeile im Benefit-Katalog. In einem Betrieb mit acht Leuten ist sie eine persönliche Geste, über die gesprochen wird. Drei Gründe, warum die Wirkung hier größer ist:
| Mitarbeiter | Im Monat | Im Jahr | Nach Steuerwirkung |
|---|---|---|---|
| 3 | 60 € | 720 € | rund 500 € |
| 5 | 100 € | 1.200 € | rund 840 € |
| 8 | 160 € | 1.920 € | rund 1.340 € |
| 12 | 240 € | 2.880 € | rund 2.020 € |
| 20 | 400 € | 4.800 € | rund 3.360 € |
Wenn das Budget knapp ist: Ein Einsteigertarif mit 300 Euro Jahresbudget kostet rund 10 Euro je Kopf. Bei acht Mitarbeitern sind das 80 Euro im Monat – weniger als viele Betriebe für Getränke und Obst ausgeben, mit deutlich größerer Wirkung.
Nicht jeder Versicherer nimmt Gruppen unter zehn Personen. Wer bei den falschen Anbietern anfragt, bekommt Absagen und hält das Produkt für unmöglich. Es gibt genügend Anbieter, die ab drei Personen zeichnen.
Bei fünf Mitarbeitern kippt ein einzelner Widerspruch bereits die Quote. Deshalb ist die arbeitgeberfinanzierte Vollversicherung der ganzen Gruppe hier fast immer der richtige Weg – dann stellt sich die Frage nach der Teilnahme gar nicht.
Ob der Gesellschafter-Geschäftsführer aufgenommen werden kann, hängt vom Status und vom Versicherer ab. Bei beherrschender Beteiligung ist die steuerliche Seite gesondert zu prüfen.
Das ist die Sorge, die kleine Betriebe am häufigsten nennen – und sie erledigt sich schnell:
Die meisten Versicherer nehmen Gruppenverträge ab drei bis fünf Mitarbeitern an, einzelne erst ab zehn. Unter drei Personen ist ein Gruppenvertrag praktisch nicht darstellbar, weil sich das Risiko nicht ausreichend verteilt.
Bei einem üblichen Budgettarif über 600 Euro Jahresbudget zahlen Sie rund 20 Euro je Mitarbeiter und Monat, also etwa 100 Euro monatlich oder 1.200 Euro im Jahr. Nach Abzug der steuerlichen Wirkung liegt die tatsächliche Belastung bei rund 840 Euro im Jahr.
Der geschäftsführende Gesellschafter kann in den Vertrag aufgenommen werden, wenn er sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer gilt oder der Versicherer die Aufnahme zulässt. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist die steuerliche Behandlung gesondert zu prüfen, weil eine verdeckte Gewinnausschüttung im Raum stehen kann.
Der laufende Aufwand ist gering: Nach der Einrichtung melden Sie nur Ein- und Austritte. Bei fünf Mitarbeitern stehen etwa zwei Stunden einmaliger Aufwand rund 100 Euro Monatsbeitrag gegenüber. Wenn dadurch eine einzige Kündigung ausbleibt, hat sich die Maßnahme mehrfach bezahlt gemacht.
Ja, sofern sie zur definierten Mitarbeitergruppe gehören. Gerade in kleinen Betrieben ist es sinnvoll, alle Beschäftigten aufzunehmen – das erhöht die Gruppengröße und vermeidet Diskussionen über die Auswahl.
Das erspart Ihnen Absagen und den Eindruck, die bKV sei nichts für kleine Betriebe.