Bleibt die bKV bei langer Krankheit bestehen?

Solange das Arbeitsverhältnis besteht, bleibt der Versicherungsschutz bestehen — auch während einer Langzeiterkrankung und im Bezug von Krankengeld. Genau dann wird die Leistung am dringendsten gebraucht, und genau dann greift sie auch.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer privaten Zusatzversicherung, die der Mitarbeiter selbst zahlt: Dort kann eine längere Erkrankung mit Einkommensausfall dazu führen, dass der Beitrag nicht mehr bedient wird. In der arbeitgeberfinanzierten bKV stellt sich die Frage nicht.

Endet das Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt, gelten die üblichen Regeln zum Fortführungsrecht.

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