Der Terminservice wird häufiger genutzt als das Budget – und steht selten im Prospekt

Kurz gesagt: Assistance-Leistungen erstatten kein Geld, sondern nehmen Arbeit ab: Facharzttermine organisieren, eine ärztliche Zweitmeinung einholen, Pflege für Angehörige beraten, telemedizinisch beraten. Sie verbrauchen in der Regel kein Gesundheitsbudget und stehen unbegrenzt zur Verfügung – deshalb werden sie oft häufiger genutzt als die Erstattungsleistungen.

Warum diese Leistungen unterschätzt werden

Im Angebot stehen sie unter „weitere Serviceleistungen“ auf Seite vier, in kleiner Schrift, hinter den Erstattungstabellen. Sie kosten im Beitrag kaum etwas, weil sie den Versicherer wenig kosten. Und genau deshalb erwähnt sie niemand – obwohl sie im Alltag oft den Unterschied machen.

Die vier Leistungen, die tatsächlich gebraucht werden

Facharzt-Terminservice

Eine Hotline sucht den Termin. Für einen Mitarbeiter, der seit sechs Wochen auf einen Orthopäden wartet, ist das der greifbarste Vorteil der ganzen Versicherung – und für Sie die vermiedene Krankschreibung.

Ärztliche Zweitmeinung

Vor einer Operation die Einschätzung eines unabhängigen Facharztes. Wird selten gebraucht, ist dann aber die Leistung, an die man sich ein Leben lang erinnert.

Telemedizinische Beratung

Ärztlicher Rat per Video oder Telefon, oft rund um die Uhr. Erspart Wege und Wartezimmer – gerade im Schichtbetrieb praktisch, wo Sprechzeiten selten passen.

Pflegeberatung für Angehörige

Die am meisten unterschätzte Leistung. Mitarbeiter zwischen 45 und 60 stehen oft plötzlich vor der Pflege der Eltern. Wer dabei Unterstützung bekommt, bleibt eher im Betrieb – und fällt seltener aus, weil die Organisation nicht komplett an ihm hängt.

Was das für die Auswahl bedeutet

Zwei Tarife mit identischem Budget von 600 Euro können sich hier stark unterscheiden. Fragen Sie im Angebotsvergleich ausdrücklich:

  • Welche Assistance-Leistungen sind enthalten und in welchem Umfang?
  • Verbrauchen sie Budget oder stehen sie unabhängig davon zur Verfügung?
  • Gelten sie auch für Angehörige?
  • Welche Fristen sagt der Anbieter beim Terminservice verbindlich zu?

Nennen Sie die Assistance-Leistungen ausdrücklich in der Info-Runde. Sie sind der Teil, den Mitarbeiter sofort ausprobieren können, ohne auf einen Krankheitsfall zu warten – und wer die Leistung einmal genutzt hat, nutzt später auch das Budget.

Häufige Fragen zu Assistance-Leistungen

Was sind Assistance-Leistungen in der bKV?

Serviceleistungen, die kein Geld erstatten, sondern Organisation und Beratung übernehmen: Facharzt-Terminservice, ärztliche Zweitmeinung, telemedizinische Beratung, Pflegeberatung für Angehörige und Unterstützung bei der Suche nach Therapieplätzen. Sie sind in vielen Tarifen enthalten, ohne das Gesundheitsbudget zu verbrauchen.

Verbrauchen Assistance-Leistungen das Gesundheitsbudget?

In der Regel nicht. Sie stehen unabhängig vom Budget zur Verfügung und können unbegrenzt genutzt werden. Das ist der Grund, warum sie oft häufiger in Anspruch genommen werden als die Erstattungsleistungen.

Wie schnell vermittelt der Facharzt-Terminservice einen Termin?

Die Anbieter nennen üblicherweise wenige Werktage für einen Facharzttermin, je nach Fachrichtung und Region. Verbindliche Zusagen finden sich in den Tarifbedingungen; hier lohnt der Vergleich, weil die Formulierungen zwischen den Anbietern deutlich abweichen.

Sind Assistance-Leistungen auch für Angehörige nutzbar?

Bei vielen Anbietern ja, insbesondere die Pflegeberatung und die telemedizinische Beratung. Das ist ein Punkt, den Sie im Angebot prüfen sollten – gerade die Pflegeberatung für die eigenen Eltern wird von Mitarbeitern in der Lebensmitte stark nachgefragt.

Wir vergleichen auch die Seite vier des Angebots

Dort stehen die Leistungen, die im Alltag am häufigsten gebraucht werden.

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