Beim Jobwechsel endet der Gruppenvertrag – gutes Fortführungsrecht entscheidet, ob der Schutz bleibt

Kurz gesagt: Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, endet sein Schutz aus dem Gruppenvertrag, meist zum Monatsende. Die meisten Anbieter räumen ein Fortführungsrecht ein: Der Mitarbeiter kann privat weitermachen, dann zu Einzeltarifbeiträgen und in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Fristen betragen üblicherweise zwei bis drei Monate.

Warum dieser Punkt vor dem Abschluss geprüft gehört

Das Fortführungsrecht ist der am häufigsten übersehene Unterschied zwischen den Anbietern – und der, der Ihnen in der Belegschaft am ehesten auf die Füße fällt. Der Grund: Ein Mitarbeiter, der die bKV zwei Jahre lang genutzt hat, hat sich daran gewöhnt. Erfährt er beim Ausscheiden, dass der Schutz ersatzlos endet und er wegen einer zwischenzeitlichen Erkrankung privat keinen Vertrag mehr bekommt, wird das im Umfeld erzählt.

Umgekehrt lässt sich ein gutes Fortführungsrecht in der Stellenanzeige verwenden: „Gesundheitsbudget von 600 Euro im Jahr, das Sie auch nach einem Wechsel privat weiterführen können.“ Das unterscheidet Sie von Betrieben, die nur „bKV“ schreiben.

Was beim Ausscheiden konkret passiert

  1. Sie melden den Austritt

    Eine Meldung an den Versicherer, meist über das Arbeitgeberportal. Der Schutz endet in der Regel zum Ende des Austrittsmonats.

  2. Der Versicherer bietet die Fortführung an

    Der Mitarbeiter erhält ein Angebot für den privaten Einzeltarif, meist automatisch. Die Frist beträgt üblicherweise zwei bis drei Monate.

  3. Der Mitarbeiter entscheidet

    Nimmt er an, läuft der Schutz ohne Unterbrechung weiter, dann zu Einzeltarifbeiträgen. Lehnt er ab oder versäumt die Frist, erlischt das Recht endgültig.

Was die Fortführung kostet

Deutlich mehr als im Gruppenvertrag – das ist kein Trick, sondern Folge der Kalkulation. Im Gruppenvertrag verteilt sich das Risiko über alle Mitarbeiter, im Einzeltarif wird nach Eintrittsalter gerechnet.

Größenordnung: Gruppenbeitrag gegen private Fortführung
Im GruppenvertragNach der Fortführung
Wer zahltder Arbeitgeberder ehemalige Mitarbeiter
Beitragsberechnungeinheitlich für die Gruppenach Eintrittsalter
Größenordnungrund 20 € im Monathäufig das Zwei- bis Dreifache
Gesundheitsprüfungkeinebei echtem Fortführungsrecht keine

Die tatsächlichen Beiträge stehen in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs und hängen vom Alter des Mitarbeiters ab.

Drei Fragen, die im Angebotsvergleich beantwortet sein müssen

  • Gibt es ein Fortführungsrecht überhaupt? Nicht jeder Tarif hat eines. Ohne Fortführungsrecht endet der Schutz ersatzlos.
  • Wird vollständig auf die Gesundheitsprüfung verzichtet? Manche Anbieter prüfen bei der Fortführung erneut – dann ist das Recht für genau die Menschen wertlos, die es am dringendsten bräuchten.
  • Wie lang ist die Frist und wer informiert? Am besten informiert der Versicherer automatisch. Sonst liegt es an Ihnen, im Austrittsgespräch daran zu denken.

Was Sie im Austrittsgespräch sagen sollten

Ein Satz reicht: „Deine Zusatzversicherung endet Ende des Monats. Du kannst sie privat weiterführen, ohne Gesundheitsfragen – du hast dafür zwei Monate Zeit, die Unterlagen kommen vom Versicherer.“ Das kostet nichts und hinterlässt einen Betrieb, über den ordentlich gesprochen wird.

Häufige Fragen zum Jobwechsel

Was passiert mit der bKV, wenn ein Mitarbeiter kündigt?

Der Versicherungsschutz aus dem Gruppenvertrag endet mit dem Ausscheiden, meist zum Monatsende. Die meisten Anbieter räumen ein Fortführungsrecht ein: Der Mitarbeiter kann den Schutz privat weiterführen, dann zu Einzeltarifbeiträgen und in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Was kostet die private Fortführung?

Deutlich mehr als der Gruppenbeitrag, weil im Einzeltarif nach Alter kalkuliert wird. Wer im Gruppenvertrag 20 Euro gekostet hat, zahlt privat je nach Alter und Tarif häufig das Zwei- bis Dreifache. Die genaue Höhe steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Muss der Mitarbeiter bei der Fortführung Gesundheitsfragen beantworten?

Bei einem echten Fortführungsrecht nicht. Das ist der wesentliche Vorteil: Wer in der Zwischenzeit erkrankt ist, bekommt trotzdem einen privaten Vertrag. Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Abschluss, denn nicht alle Anbieter verzichten vollständig auf die Prüfung.

Wie lange hat ein ausscheidender Mitarbeiter Zeit für die Entscheidung?

Üblich sind zwei bis drei Monate nach dem Ausscheiden. Versäumt der Mitarbeiter die Frist, erlischt das Fortführungsrecht und ein späterer Abschluss ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Weisen Sie beim Austrittsgespräch darauf hin.

Kann ein neuer Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen?

In der Regel nicht. Der Gruppenvertrag läuft auf das Unternehmen, nicht auf die Person. Der neue Arbeitgeber müsste einen eigenen Vertrag abschließen, in den der Mitarbeiter dann aufgenommen wird.

Wir prüfen das Fortführungsrecht in jedem Angebot, das wir Ihnen vorlegen

Es steht selten im Prospekt und fast immer im Kleingedruckten.

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