Die bAV wirkt in 30 Jahren, die bKV beim nächsten Zahnarzttermin
Kurz gesagt: Die betriebliche Altersvorsorge baut Rente auf, die betriebliche Krankenversicherung zahlt Gesundheitsleistungen sofort. Beide sind sinnvoll, aber sie lösen verschiedene Probleme. Wer Mitarbeiter heute halten will, erreicht mit der bKV mehr – weil die Wirkung im ersten Jahr sichtbar wird. Die bAV müssen Sie als Entgeltumwandlung ohnehin ermöglichen und bezuschussen.
Zwei Produkte, zwei völlig verschiedene Aufgaben
| Betriebliche Krankenversicherung | Betriebliche Altersvorsorge | |
|---|---|---|
| Was der Mitarbeiter bekommt | Zahnersatz, Brille, Vorsorge, Facharzttermine | zusätzliche Rente ab Rentenbeginn |
| Wann er es merkt | im ersten Jahr | in 20 bis 40 Jahren |
| Verpflichtung für den Arbeitgeber | keine, vollständig freiwillig | Entgeltumwandlung muss ermöglicht und mit mindestens 15 % bezuschusst werden |
| Steuerliche Behandlung | Sachbezug, bis 50 € monatlich frei | steuerfrei im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG |
| Laufender Aufwand | Meldung von Ein- und Austritten | Entgeltumwandlung in der Lohnabrechnung, Zuschussberechnung, Anpassungen |
| Haftungsrisiko | gering | Auswahl des Versorgungsträgers, Einstandspflicht des Arbeitgebers |
| Wirkung im Recruiting | hoch, weil konkret vorstellbar | gering bei jüngeren Bewerbern |
Warum der Zeitpunkt über die Bindungswirkung entscheidet
Ein 28-jähriger Elektriker, dem Sie eine Rentenzusage machen, bedankt sich höflich und vergisst es. Nicht aus Undankbarkeit – die Zeitspanne ist schlicht zu groß, um heute etwas zu empfinden. Derselbe Mitarbeiter, der sich eine 620-Euro-Gleitsichtbrille aus dem Gesundheitsbudget holt, erzählt es am selben Abend zu Hause.
Genau darin liegt der Unterschied für die Personalbindung. Ein Benefit bindet nur, wenn er erlebt wird. Die bAV wird nicht erlebt, sie wird verwaltet.
Was das nicht heißt
Die bAV ist deshalb nicht überflüssig. Sie ist teilweise Pflicht: Verlangt ein Mitarbeiter die Entgeltumwandlung, müssen Sie sie ermöglichen (§ 1a BetrAVG) und seit 2022 mit mindestens 15 Prozent bezuschussen, soweit Sie Sozialabgaben sparen. Und für ältere Beschäftigte mit absehbarer Rentenlücke ist sie oft das relevantere Produkt.
Die sinnvolle Aufteilung in den meisten Betrieben:
- bAV als sauber aufgesetztes Angebot, das die gesetzliche Pflicht erfüllt und für die nutzbar ist, die es wollen.
- bKV als arbeitgeberfinanzierte Leistung für alle – das ist der Teil, der in der Stellenanzeige steht und über den gesprochen wird.
Wenn das Budget nur für eines reicht
Dann die bKV – aus drei Gründen: Der Aufwand ist geringer, die Wirkung tritt sofort ein, und die Entgeltumwandlung für die bAV kostet Sie ohnehin nur den 15-Prozent-Zuschuss, wenn ein Mitarbeiter sie tatsächlich verlangt.
Zum Rechnen: 20 Euro je Mitarbeiter und Monat in der bKV entsprechen bei zwanzig Mitarbeitern 4.800 Euro im Jahr. Derselbe Betrag in eine arbeitgeberfinanzierte bAV gesteckt ergibt pro Kopf eine Rentenanwartschaft, die auf dem Papier nach wenigen Euro monatlicher Rente aussieht – und genau so wirkt sie auch.
Häufige Fragen zur Abgrenzung
Was ist der Unterschied zwischen bKV und bAV?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) baut eine zusätzliche Rente für die Zeit nach dem Arbeitsleben auf. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zahlt Gesundheitsleistungen sofort, etwa Zahnersatz, Brille oder Vorsorge. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die bKV wirkt im ersten Jahr, die bAV erst Jahrzehnte später.
Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Sie müssen eine Entgeltumwandlung ermöglichen, wenn ein Mitarbeiter sie verlangt (§ 1a BetrAVG), und diese seit 2022 für alle Neu- und Altverträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen, soweit Sozialabgaben gespart werden. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist dagegen freiwillig. Die bKV ist vollständig freiwillig.
Kann ich beides gleichzeitig anbieten?
Ja, die beiden Leistungen schließen sich nicht aus und werden steuerlich getrennt behandelt. Die bKV läuft über die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro, die bAV über die Förderrahmen des § 3 Nr. 63 EStG. Viele Betriebe bieten die bAV als Pflichtangebot und die bKV als sichtbaren Zusatz.
Was ist für kleine Betriebe der geringere Aufwand?
Die bKV. Nach der Einrichtung beschränkt sich die Verwaltung auf die Meldung von Ein- und Austritten. Die bAV bringt Entgeltumwandlung, Anpassungen in der Lohnabrechnung, Zuschusspflicht und Haftungsfragen bei der Auswahl des Versorgungsträgers mit sich.
Rechnen Sie die bKV für Ihren Betrieb durch, bevor Sie sich entscheiden
Sechs Fragen, danach kennen Sie den Kostenrahmen – und können ihn dem vergleichen, was eine bAV im selben Budget leisten würde.