Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Bis 50 Euro monatlich je Mitarbeiter ja. Die Beiträge gelten als Sachbezug und bleiben im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuer- und sozialabgabenfrei — vorausgesetzt, die Grenze ist nicht bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft.
Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Zahlt er dem Mitarbeiter stattdessen Geld, damit dieser sich selbst versichert, liegt Barlohn vor — und der ist von der ersten Sekunde an voll steuerpflichtig.
Über der Freigrenze gibt es zwei Wege: die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG mit 30 Prozent zulasten des Arbeitgebers oder die individuelle Versteuerung beim Mitarbeiter.
Freigrenze, nicht Freibetrag: Bei 50,01 Euro wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Cent darüber.
Steuerliche Behandlung und Buchung
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