Was ist die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG bei der bKV?

Ein Weg für Beiträge über der 50-Euro-Freigrenze: Der Arbeitgeber versteuert die Zuwendung pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Mitarbeiter bleibt dann steuerlich unbelastet und muss nichts erklären.

Die Pauschalierung befreit allerdings nicht automatisch von der Sozialversicherungspflicht. Handelt es sich um Arbeitslohn, bleiben die Beiträge fällig — das ist der Punkt, der in der Rechnung oft vergessen wird.

In der Praxis fahren die meisten Betriebe besser, wenn sie das Budget so zuschneiden, dass es unter der Freigrenze bleibt. Ein Gesundheitsbudget von 600 bis 900 Euro im Jahr liegt beim Monatsbeitrag deutlich darunter und schöpft die Wirkung fast vollständig aus.

Freigrenze, Pauschalierung und Buchung

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