Muss die bKV auf der Lohnabrechnung erscheinen?

Bleibt der Beitrag innerhalb der Sachbezugsfreigrenze und ist damit steuer- und beitragsfrei, ist kein Ausweis als steuerpflichtiger Bezug erforderlich. Die Sachbezüge müssen aber nachvollziehbar dokumentiert sein, damit die Einhaltung der Grenze in der Lohnprüfung belegbar ist.

Wird die Freigrenze überschritten oder pauschal versteuert, schlägt sich das entsprechend in der Abrechnung nieder. Die konkrete Darstellung hängt vom eingesetzten Lohnprogramm ab.

Ein Nebeneffekt der beitragsfreien Gestaltung: Der Benefit taucht nicht als Abzug auf der Abrechnung auf. Das ist auch psychologisch besser — eine Leistung, die auf dem Lohnzettel wie ein Abzug aussieht, erklärt sich schlecht.

Sachbezug und Freigrenze

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