Brauchen Mitarbeiter trotz bKV noch eine eigene Zusatzversicherung?

Für den laufenden Bedarf meist nicht — Zahnbehandlung, Sehhilfen und Vorsorge deckt ein ordentliches Gesundheitsbudget ab. Sinnvoll bleibt eine eigene Absicherung für Risiken, die die bKV nicht abdeckt, und als Rückfallebene, falls der Arbeitgeber gewechselt wird.

Der Hinweis gehört in die Mitarbeiterinformation, weil er Vertrauen schafft: Eine Leistung, die ehrlich benennt, was sie nicht kann, wirkt glaubwürdiger als eine, die alles verspricht.

Wer bereits eine private Zahnzusatzversicherung hat, sollte sie nicht vorschnell kündigen — beim Neuabschluss nach einem Jobwechsel gelten wieder Gesundheitsfragen und Wartezeiten.

Was die bKV abdeckt

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