Kann ich den bKV-Anbieter später wechseln?
Ja, Gruppenverträge lassen sich in der Regel zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen und wechseln. Angenehm ist der Wechsel aber nicht: Beim neuen Anbieter können Wartezeiten oder abweichende Leistungen greifen, und Sie müssen ihn der Belegschaft erklären.
Der Aufwand für eine sorgfältige Auswahl am Anfang ist deutlich geringer als der für eine Korrektur später. Deshalb prüfen wir vor dem Abschluss acht Punkte statt nur den Beitrag.
Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn der bisherige Anbieter die Beiträge wiederholt angehoben hat oder die Abwicklung so zäh ist, dass die Belegschaft die Leistung nicht nutzt.
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