Was passiert mit der bKV bei einem Betriebsübergang?

Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber über. Ob der Gruppenvertrag selbst übergeht, hängt vom Vertrag mit dem Versicherer ab und sollte im Übernahmeprozess ausdrücklich geklärt werden.

In der Praxis führt der Erwerber die Leistung entweder fort oder schließt einen eigenen Gruppenvertrag. Fällt sie ersatzlos weg, ist das arbeitsrechtlich heikel, wenn daraus ein Anspruch entstanden ist.

Wer einen Betrieb kauft oder verkauft, sollte die bKV auf die Prüfliste setzen — sie taucht in Übernahmeverhandlungen selten von selbst auf.

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