Erfährt der Arbeitgeber, welche Leistungen ein Mitarbeiter in Anspruch nimmt?

Nein. Die Abrechnung läuft ausschließlich zwischen Mitarbeiter und Versicherer. Der Arbeitgeber meldet nur, wer zum versicherten Personenkreis gehört, und zahlt einen Sammelbeitrag. Er erfährt weder Diagnosen noch eingereichte Rechnungen — nicht einmal, ob überhaupt etwas eingereicht wurde.

Die Trennung ist technisch zwingend: Weil im Gruppenvertrag keine Gesundheitsprüfung stattfindet, entsteht gar kein Anlass, Gesundheitsangaben zu erheben. Es gibt keinen Punkt im Ablauf, an dem solche Daten beim Arbeitgeber anfallen könnten.

Auch aggregierte Auswertungen geben die Versicherer bei kleinen Gruppen nicht heraus — bei acht Personen ließe sich daraus zu leicht auf Einzelne schließen.

Sprechen Sie das in der Info-Runde von sich aus an. Viele reichen aus Sorge nichts ein, und eine ungenutzte Leistung bindet niemanden.

Datenschutz im Gruppenvertrag

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