Gilt die betriebliche Krankenversicherung auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?
Ja, sofern sie zur definierten Mitarbeitergruppe gehören. Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte können genauso aufgenommen werden wie Vollzeitkräfte. Bei Minijobbern ist zu prüfen, ob der Sachbezug auf die Geringfügigkeitsgrenze angerechnet wird.
Steuerfreie Sachbezüge im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze zählen in der Regel nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und berühren die Geringfügigkeitsgrenze damit nicht. Weil es hier auf die konkrete Gestaltung ankommt, sollte der Punkt mit der Lohnabrechnung abgestimmt werden.
Praktisch spricht viel dafür, alle Beschäftigten aufzunehmen: Das vergrößert die Gruppe, verbessert die Konditionen und vermeidet Diskussionen über die Auswahl.
Sachbezug und Freigrenze im Detail
Verwandte Fragen
-
Müssen alle Mitarbeiter in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden?
Nein. Sie legen den versicherten Personenkreis selbst fest, müssen ihn aber sachlich abgrenzen — etwa alle …
-
Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine betriebliche Krankenversicherung?
Die meisten Versicherer zeichnen Gruppenverträge ab drei bis fünf Mitarbeitern, einzelne erst ab zehn. Ab …
-
Können Mitarbeiter die betriebliche Krankenversicherung ablehnen?
In der Regel ja — die bKV ist eine freiwillige Zusatzleistung, niemand muss sie annehmen. Sinkt die Teilnahme …
-
Erfährt der Arbeitgeber, welche Leistungen ein Mitarbeiter in Anspruch nimmt?
Nein. Die Abrechnung läuft ausschließlich zwischen Mitarbeiter und Versicherer. Der Arbeitgeber meldet nur, …
Für Ihren Betrieb durchgerechnet statt allgemein beantwortet
Sechs Fragen, zwei Minuten — danach kennen Sie den Kostenrahmen für Ihre Mitarbeiterzahl und wissen, welche Anbieter überhaupt zeichnen.