Können Mitarbeiter die betriebliche Krankenversicherung ablehnen?

In der Regel ja — die bKV ist eine freiwillige Zusatzleistung, niemand muss sie annehmen. Sinkt die Teilnahme allerdings unter die mit dem Versicherer vereinbarte Mindestquote, kann dieser den Gruppenvertrag anpassen oder den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung zurückziehen.

In der Praxis lehnt fast niemand ab, wenn die Leistung verständlich erklärt wird. Wo doch Widerspruch kommt, liegt es meist an einer Sorge um die eigenen Daten — die Vermutung, der Arbeitgeber könne sehen, wer zum Arzt geht. Das ist nicht der Fall, und es auszusprechen räumt den Einwand fast immer aus.

Bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen, die die gesamte Belegschaft einschließen, stellt sich die Frage nach der Quote gar nicht erst. Deshalb ist dieses Modell für kleinere Betriebe meist der ruhigere Weg.

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