Müssen alle Mitarbeiter in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden?
Nein. Sie legen den versicherten Personenkreis selbst fest, müssen ihn aber sachlich abgrenzen — etwa alle unbefristet Beschäftigten oder alle nach der Probezeit. Innerhalb der gewählten Gruppe gilt dann eine Aufnahmepflicht: Nur deshalb verzichtet der Versicherer auf die Gesundheitsprüfung.
Die Abgrenzung muss nachvollziehbar sein. Zulässig sind Kriterien wie Beschäftigungsart, Betriebszugehörigkeit, Standort oder Abteilung. Nicht zulässig ist eine Auswahl einzelner Personen nach Gutdünken — dann fehlt die Risikomischung, auf der die Kalkulation beruht, und der Versicherer nimmt den Vertrag nicht an.
Für Betriebe unter fünfzig Mitarbeitern ist die einfachste Lösung meist auch die beste: alle aufnehmen. Das erspart die Frage, warum jemand nicht dabei ist, verbessert die Konditionen und macht die Verwaltung einfacher.
Eine Auswahl nach Hierarchie — etwa nur Führungskräfte — ist zwar möglich, wirkt in der Belegschaft aber oft schlechter als gar keine Leistung.
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